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Die Unternehmergesellschaft, kurz UG, ist noch nicht sehr lange zulässig. Wie eine GmbH wird sie in der Regel gewählt, wenn es um eine Beschränkung der persönlichen Haftung
der geschäftlichen Tätigkeit geht. Der wesentliche Unterschied gegenüber der GmbH besteht darin, dass das Stammkapital auch niedriger als 25.000 EUR sein kann. Denkbar wäre
ein Stammkapital von nur 1 EUR. Das geringe Stammkapital bringt jedoch oft ein gewisses Aktzeptanzproblem im Geschäftsverkehr. Bei bestimmten Branchen ist das aber vernachlässigbar.
Das erforderliche Stammkapital beträgt kann sich auf jeden Betrag unter 25.000 EUR belaufen. Mit der UG (haftungsbeschränkt) steht eine deutsche Alternative zur britischen Private
Limited Company (Ltd.) zur Verfügung.
Die Unternehmergesellschaft muss in der Firmierung entweder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) führen.
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