Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft werden vielfältige Risiken im Gründungsstadium vermieden. Diese Risiken haben ihre Ursachen in der strengen Rechtsprechung,
die besonderes Augenmerk auf die wirksame Erbringung und Erhaltung des Stammkapitals, insbesondere bis zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, legt.
Das sind Ihre Vorteile:
Ihre Gesellschaft ist sofort verfügbar, exakt dann, wenn sie benötigt wird.
Sämtliche Gründungsformalitäten haben wir für Sie professionell und juristisch korrekt erledigt.
Als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und somit als Geschäftsführer der GmbH & Co. KG sind Sie sofort handlungsfähig und haben keine persönlichen
Haftungsrisiken bis zur Handelsregistereintragung.
Der Kommanditanteil der KG und das Stammkapital der Komplementär-GmbH sind wirksam aufgebracht.
Das Risiko einer verschleierten Sacheinlage bei der Gründung der Komplementär-GmbH entfällt.
Es ist kein Zusatz „i. G.“ oder „in Gründung“ auf den Geschäftsdrucksachen erforderlich.