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Die KG als reine Personengesellschaft ist nur noch seltener anzutreffen. Bei dieser Gesellschaftsform steht die persönliche Haftung des Komplementärs im Vordergrund. Die hohe Flexibilität
der Personengesellschaft aber gleichzeitig die Beschränkung der persönlichen Haftung sind die wesentlichen Vorteile der GmbH & Co. KG.
Bei der GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Funktion des persönlich vollhaftenden Gesellschafters (Komplementärs). Die Komplementär-GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen,
d.h. mit dem Stammkapital. Der oder die nur beschränkthaftenden Person(en), Kommanditisten, haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Die GmbH & Co. KG wird durch den oder die Geschäftsführer der persönlich haftenden Komplementär-GmbH vertreten
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